Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der SteSpo GmbH gegenüber Geschäftskunden.
Stand: 04.09.2026
Die SteSpo GmbH, Austrasse 15, 9548 Matzingen (nachfolgend «SteSpo» oder «wir»), erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie in Textform ausdrücklich anerkannt haben.
Teil A – KI-Automatisierung zum Fixpreis
A.1 Geltungsbereich
Teil A gilt für das Angebot «KI-Automatisierung Fixpreis-Paket» sowie für damit zusammenhängende Beratungs- und Umsetzungsleistungen. Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständige und Organisationen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
A.2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde unsere Offerte annimmt oder wir seine Bestellung in Textform (zum Beispiel per E-Mail) bestätigen. Angaben auf der Website sind unverbindliche Einladungen zur Offertstellung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.
A.3 Leistungsumfang
Das Fixpreis-Paket umfasst folgende Leistungen:
- Prozessaufnahme und Analyse des vereinbarten Arbeitsablaufs;
- KI-Implementierung und Integration in den vereinbarten Ablauf;
- Einführung und Schulung der beteiligten Mitarbeitenden;
- 30 Tage Nachbetreuung ab Abnahme;
- Vorher-Nachher-Messung des vereinbarten Prozesses.
Die Umsetzung erfolgt innert 5 Arbeitstagen ab dem vereinbarten Start, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten (A.6) rechtzeitig erfüllt.
Anbindungen an weitere Systeme des Kunden (Schnittstellen, Datenbanken, Software von Drittanbietern) sind nicht Teil des Fixpreises und werden nur nach separater Offerte umgesetzt.
Laufende Kosten von Drittanbietern, insbesondere für KI-Modelle und benötigte Dienste (ca. CHF 40–200 pro Monat), trägt der Kunde direkt. Wir weisen diese Kosten in der Offerte nach bestem Wissen aus; massgebend sind die Preise der jeweiligen Anbieter.
A.4 Preis
Der Preis für das Fixpreis-Paket beträgt CHF 8'699. Zusätzliche Leistungen nach A.3 werden separat offeriert. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die SteSpo GmbH ist nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf den Rechnungen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
A.5 Zahlung
50 % des Preises sind bei Auftragserteilung fällig, 50 % bei der Abnahme. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug dürfen wir die weitere Leistung bis zum Eingang der Zahlung zurückhalten.
A.6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alles bereit, was für die Umsetzung nötig ist, insbesondere:
- die erforderlichen Zugänge zu Systemen, Konten und Werkzeugen;
- eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die während der Umsetzung erreichbar ist;
- die benötigten Daten, Dokumente und Beispiele aus dem Prozess.
Verzögert sich die Umsetzung, weil Mitwirkungsleistungen fehlen, verschieben sich die Termine entsprechend. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dürfen wir nach vorheriger Ankündigung separat in Rechnung stellen.
A.7 Abnahme
Nach der Einführung zeigen wir dem Kunden die fertige Lösung und erklären die Abnahmebereitschaft in Textform. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde nicht innert 10 Tagen begründete Mängel in Textform rügt oder die Lösung produktiv einsetzt. Gerügte Mängel beheben wir innert angemessener Frist; danach beginnt die Rügefrist für die nachgebesserten Teile neu.
A.8 Gewährleistung und Haftung
Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Bei Mängeln, die innert der Nachbetreuung nach A.3 gemeldet werden, leisten wir Nachbesserung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ergebnisse von KI-Systemen sind probabilistisch. Wir garantieren nicht, dass eine KI-gestützte Lösung in jedem Einzelfall fehlerfreie, vollständige oder rechtlich verbindliche Ergebnisse liefert. Der Kunde bleibt für die fachliche Prüfung der Ergebnisse und für Entscheidungen, die er darauf stützt, verantwortlich.
Unsere Haftung ist auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Ansprüche Dritter haften wir nicht, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
A.9 Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags über die andere Partei erhalten, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende.
Wir bearbeiten Personendaten des Kunden nach dem Schweizer Datenschutzgesetz und unserer Datenschutzerklärung. Soweit wir im Auftrag des Kunden Personendaten bearbeiten, schliessen die Parteien auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag ab.
A.10 Geistiges Eigentum
Der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung ein unbefristetes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht an der für ihn gelieferten Lösung (Konfigurationen, Abläufe, Anleitungen). Vorbestehendes Know-how, Werkzeuge und wiederverwendbare Bausteine bleiben bei SteSpo. Lizenzen von Drittanbietern (KI-Modelle, Software) bleiben bei den jeweiligen Anbietern und unterliegen deren Bedingungen.
Teil B – Founding-Zugang KI-Empfang
Vorbemerkung: Dieses Angebot ist derzeit nicht buchbar; Teil B gilt erst ab Veröffentlichung des Angebots.
B.1 Leistung
Der KI-Empfang ist ein Chat auf der Website des Kunden, der Anfragen von Besucherinnen und Besuchern entgegennimmt und beantwortet. Jede Anfrage wird dem Kunden per E-Mail zugestellt. Umfang, Antwortverhalten und Wissensbasis werden bei der Einrichtung gemeinsam festgelegt.
B.2 Start
Der Dienst startet, sobald er auf der Website des Kunden eingebunden und von SteSpo freigegeben ist. Den Termin bestätigen wir in Textform.
B.3 Preis und Rückerstattung
Der Preis im Founding-Zugang beträgt CHF 490 pro Jahr, zahlbar im Voraus.
Ist der Dienst nicht bis zum 15.01.2027 in Betrieb, erstatten wir dem Kunden den bezahlten Betrag vollständig zurück.
B.4 Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Start. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zum Preis von CHF 690 pro Jahr, sofern er nicht von einer Partei spätestens 30 Tage vor Ablauf in Textform gekündigt wird.
B.5 Kennzeichnung als KI-System
Der KI-Empfang wird gegenüber den Endnutzerinnen und Endnutzern erkennbar als automatisiertes System gekennzeichnet. Der Kunde verpflichtet sich, diese Kennzeichnung nicht zu entfernen und die Nutzerinnen und Nutzer seiner Website in seiner Datenschutzerklärung über den Einsatz zu informieren.
Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Gerichtsstand ist Matzingen (Kanton Thurgau). Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Stand
Diese AGB gelten ab dem 04.09.2026.